Schöllnach-Info


Sperrung der Ortsdurchfahrt Schöllnach

Im Zuge der Marktplatzgestaltung im Markt Schöllnach wird auch die St 2322 in der Ortsdurchfahrt Schöllnach saniert. Das Staatliche Bauamt Passau beteiligt sich an den Kosten für die Fahrbahnsanierung.
Nachdem im Herbst die Arbeiten im ersten Bauabschnitt (Waldstraße) abgeschlossen werden konnten, plant die beauftragte Firma den Baubeginn am 4. März. Für die Arbeiten ist eine Vollsperrung der St 2322 (Iggensbacher Straße) vom Einmündungsbereich am Marktplatz bis zur Einmündung Ringstraße erforderlich.
Die Umleitungsstrecke verläuft ab dem Marktplatz auf der Kreisstraße DEG 8 / Bahnhofstraße über Gunzing nach Außernzell und dort auf der St 2126 über Reichenbach nach Iggensbach. In der Gegenrichtung verläuft die Umleitung analog.
Der innerörtliche Verkehr wird während der Bauzeit über die Hochstraße und die Adalbert-Stifter-Straße umgeleitet. Aufgrund der geringen Straßenbreiten ist dafür eine Einbahnstraßen-Regelung erforderlich: Ab der Einmündung Ringstraße ist die Hochstraße nur noch in Fahrtrichtung Adalbert-Stifter-Straße/Iggensbacher Straße (also bergauf) befahrbar. Die Adalbert-Stifter-Straße wird ab der Einmündung Hochstraße in Fahrtrichtung Bahnhofstraße ebenfalls zur Einbahnstraße. An beiden Straßen gilt jeweils in Fahrtrichtung links ein Halteverbot, an Engstellen beidseitig. Außerdem gilt ein Halteverbot im Bereich der Bahnhofstraße ab der Einmündung Hochstraße bis zum Marktplatz, damit der Busverkehr innerorts ungehindert fließen kann.
(sas)

Rathaus am Dienstag, den 19.03.2024 geschlossen

 

 

Am Dienstag, den 19.03.2024 ist das Rathaus Schöllnach

ganztägig aufgrund umfangreicher EDV-Umstellung geschlossen.

 

 

 

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

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Informationen zum Mikrozensus 2024

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60.000 Haushalte werden befragt.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden PDF-Datei.

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Beratungsangebot für Menschen mit Hörbehinderung in Deggendorf / Termine für 1. Halbjahr 2024

Anbei finden Sie einen Flyer mit den Terminen in Deggendorf von Frau Wagner, Beraterin für schwerhörige Menschen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie außerdem auf der Homepage unter www.blwg.de

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1. Heimat-Viertel-OpenAir - Tickets ab sofort erhältlich

Eintrittskarten für das 1. Heimat-Viertel-OpenAir am Samstag, den 14. September 2024 beim Berg Café Flo (Rusel) sind ab sofort an folgenden Stellen erhältlich:

  • Rathaus Schöllnach (Zimmer Nr. 1) 
  • Dorfladen Außernzell 

KoKi - Deggendorf

Die KoKi stellt sich vor

 

Die KoKi (Kurzwort aus: Koordinierende Kinderschutzstelle) im Landkreis Deggendorf ist eine Informations- und Beratungsstelle für schwangere Frauen, werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren.

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„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

 

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

 

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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

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Informationen für Bauwerber

Foto: Th. Wengert | pixelio.de
Foto: Th. Wengert | pixelio.de

Bitte beachten Sie, dass Bauanträge rechtzeitig bei der Verwaltung eingereicht werden, da diese unter Einhaltung der vorgeschriebenen Ladungsfrist auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.

 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass später eingereichte Unterlagen bei der folgenden Sitzung nicht mehr berücksichtigt werden können.

Die Termine erfahren Sie ... hier ...

 

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Breitbanderschließung

Fragen rund um das Thema Breitband beantwortet Ihnen unser Breitbandpate der VG Schöllnach:

Herrn Johann Kufner

Tel.: 09903/9303-21

johann.kufner@schoellnach.de

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie ...hier...