Schöllnach-Info


Bürgerversammlung des Marktes Schöllnach

Einladung zur

Bürgerversammlung

des Marktes Schöllnach

am Donnerstag, 23.03.2023, Beginn: 19.00 Uhr

im Schöllnach, Gasthaus Schwarzkopf, Schöllnach

 

Anträge zur Bürgerversammlung können bis spätestens 21.03.2023 im Rathaus Schöllnach, Zi.Nr. 3 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

zur Tagesordnung

 

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Chor-Konzert der Sakaide Oberschule

Die „Land.Gemeinsam.Gestalten Bayerntour“ gastiert im Schwimmbad Schöllnach mit William Shakespeares

„Hamlet“ und dem Märchen von den Heinzelmännchen am 27.05.2023

 

17:00 h, „Die Heinzelmännchen“

19:30 h, „Hamlet“

 

Eintritt frei!

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Schöffenwahl 2023

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2029 gewählt.
Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwalausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Vorschläge können bis 30. April 2023 bei der VG Schöllnach, Zi.Nr. 1, Sachbearbeiterin: Miriam Schmid eingereicht werden.

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KoKi - Deggendorf

Die KoKi stellt sich vor

 

Die KoKi (Kurzwort aus: Koordinierende Kinderschutzstelle) im Landkreis Deggendorf ist eine Informations- und Beratungsstelle für schwangere Frauen, werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren.

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„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

 

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

 

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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

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Informationen für Bauwerber

Foto: Th. Wengert | pixelio.de
Foto: Th. Wengert | pixelio.de

Bitte beachten Sie, dass Bauanträge rechtzeitig bei der Verwaltung eingereicht werden, da diese unter Einhaltung der vorgeschriebenen Ladungsfrist auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.

 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass später eingereichte Unterlagen bei der folgenden Sitzung nicht mehr berücksichtigt werden können.

Die Termine erfahren Sie ... hier ...

 

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Breitbanderschließung

Fragen rund um das Thema Breitband beantwortet Ihnen unser Breitbandpate der VG Schöllnach:

Herrn Johann Kufner

Tel.: 09903/9303-21

johann.kufner@schoellnach.de

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie ...hier...

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept 

"ISEK" des Marktes Schöllnach

wurde vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 06.02.2019 gebilligt. Das Sanierungsgebiet wurde förmlich festgelegt.

  

Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann im Rathaus Schöllnach, EG Zi.Nr. 3, Marktplatz 12, 94508 Schöllnach während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

 

  • Die Endfassung vom 05.02.2019 des ISEK Mark Schöllnach finden Sie ...hier...
  • Die Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung finden Sie ...hier...
  • Die Satzung des Marktes Schöllnach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Schöllnach" finden Sie ...hier...

 

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